Will man verstehen und analysieren, wie die Stimme der Öffentlichkeit in einen politischen Gestaltungsprozess einbezogen wird, helfen die vier Beteiligungsstufen als theoretisches Gerüst. Der Grad der Einflussnahme auf eine Entscheidung reicht von keiner Einbindung (kein Einfluss) bis zur alleinigen Entscheidung der Öffentlichkeit (volle Entscheidungsmacht).
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Information
Interessierte werden eingeladen, sich über ein geplantes Vorhaben zu informieren. Bei dieser Beteiligungsstufe nehmen die Teilnehmenden eine passive Empfängerrolle ein. Gleichzeitig stellt diese eine notwendige Grundlage für Beteiligung und für weitere Stufen dar. Nur wenn Menschen umfassend informiert werden, kann eine Meinungsbildung stattfinden. Gibt es keinen Entscheidungsspielraum, kann die Beteiligung ausschließlich auf der Stufe der Information stattfinden (SenBauStadtWohn 2020: 51).
Ein Informationsprozess kann jedoch zu Widerständen führen, wenn die Verantwortlichen nicht transparent mit entscheidungsrelevanten Informationen umgehen. Die Bereitstellung von Information ist gut und legitim, aber insbesondere bei sehr kontroversen Themen kann stärkere Beteiligung eingefordert werden.
Ein schönes Beispiel für die Informationsstufe ist die Übersichtskarte der Bebauungspläne in Berlin. Auch die Projektübersicht der landesweiten Beteiligungsplattform mein.Berlin.de macht alle online und offline Beteiligungsformate zugänglich. So können sich Einwohner:innen über Bauvorhaben in ihrer Stadt informieren.